Einbeziehungssatzung "Affalterthal Fl. Nr. 481/2"
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Egloffstein hat in der Sitzung vom 06.08.2019 für das Gebiet Affalterthal Flurnummer 481/2 die Aufstellung einer gleichnamigen Einbeziehungs-Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der Einbeziehungssatzung " Affalterthal - Fl. Nr. 481/2" - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB ab 22.08 bis zum 23.09.2019 in der Verwaltung des Marktes Egloffstein, Badstraße 166, 91349 Egloffstein, Bauamt, Zimmer 8 zur allgemeinen Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.